Glaubt man den Worten von Herrn Kuntz, so wird es wohl Ende des Frühjahrs 2015 soweit sein und die Weichen in Richtung Ausgliederung gestellt werden. Ganz aktuell sagt er dazu in einem Interview von Sponsors (unter anderem veröffentlicht im Manager Magazin am 17. Februar 2015:
KUNTZ: Es ist dahingehend kein Thema, dass derzeit bei uns andauernd Sponsoren anklopfen würden, um Anteile zu kaufen.Wenn wir eine Ausgliederung durchführen, dann aus steuerlichen Gründen und nicht, weil wir den Mitgliedern das Mitspracherecht entziehen wollen. Die Finanzbehörden haben uns bei der letzten Betriebsprüfung darauf hingewiesen, dass unsere Gemeinnützigkeit am seidenen Faden hängt. Die Frage ist: In welcher Gesellschaftsform können wir das vermeiden und gleichzeitig dafür sorgen, dass die Betze-Anleihe am effektivsten und umfassend für die Investitionen am Trainingszentrum verwendet wird und wir den Ausbau steuerlich optimal geltend machen können? Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Veränderung des momentan nachteilig für den FCK festgelegten Verhältnisses zwischen wirtschaftlichem und ideellem Bereich.
Nun denn, beginnen wir doch einmal mit der Aufarbeitung dieses Statements, das es im Grunde auch so ähnlich schon bei der letztjährigen JHV gab. Natürlich will man nicht ausgliedern, weil man den Mitgliedern das Mitspracherecht entziehen will. Das ist leider nur eine der Nebeneffekte, gegen die sich wohl keiner wehren kann oder will.
Schreckgespenst: Entzug der Gemeinnützigkeit
Wichtiger in dieser, und im übrigen auch der Aussage von Dr. Carsten Schlotter während der letztjährigen JHV, ist der Hinweis darauf, dass die Finanzbehörden den 1. FC Kaiserslautern e.V. darauf hingewiesen haben, dass die Gemeinnützigkeit an einem „seidenen Faden“ hinge. Was ist denn der Grund dafür? In der letztjährigen Bilanz steht im Anhang 4 auf Seite 6 folgender Satz „Im Abschlussgespräch der letzten Betriebsprüfung wurde der Verein sehr deutlich darauf hingewiesen, dass die Rechtsform e.V. bei der wirtschaftlichen Situation und Entwicklung sehr prekär ist„.
Auch diese Aussage ist sehr „nebulös“ und liefert keine fundierten Hinweise.
In einer der Folien (B. Ist der 1. FCK steuerlich gut aufgestellt?) findet sich folgender Punkt:
Konkretes Problem: Entzug der Gemeinnützigkeit als Folge von Verlusten im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb? (Problem: negatives Eigenkapital; Eintritt Verlust hängt vom Zufall ab)
Na das ist doch schon ein wenig konkreter. Hier scheint es also „schädlich“ zu sein, dass der 1. FC Kaiserslautern e.V. in den vergangenen Jahren regelmäßig Verluste erwirtschaftete und ein so genanntes „negatives Vereinsvermögen“ besitzt.
Das Finanzministerium des Landes Rheinland-Pfalz hat eine Broschüre für gemeinnützige Vereine herausgegeben und darin, mit einfachen Mitteln, die Zusammenhänge erläutert die sich so im Umfeld eines gemeinnützigen Vereins ergeben. Insbesondere auch das Thema der steuerlichen Behandlung.
In dieser Broschüre – die man im übrigen hier herunterladen kann – findet sich im Abschnitt, in dem es um die „wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe“ geht folgende Aussage:
Ein gemeinnütziger Verein darf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb grds. nur zur Mittelbeschaffung für den gemeinnützigen Bereich unterhalten. Wird diese Voraus- setzung erfüllt, ist der Umfang einer wirtschaftlichen Betätigung grds. unerheblich. Die fühere sog. „Geprägebetrachtung“, nach der ein gemeinnütziger Verein nicht durch seinen Wirtschaftsbetrieb dominiert werden durfte, hat die Verwaltung inzwischen aufgegeben. Ein Wirtschaftsbetrieb, der bspw. dauerhaft keinen Ertrag abwirft, oder ein Betrieb der sogar Verluste erwirtschaftet, gefährdet hingegen die Gemeinnützigkeit.
Aber selbst der drohende Entzug der Gemeinnützigkeit wird von Experten nicht unbedingt so ernst gesehen, wie uns der Experte Dr. Carsten Schlotter ausmalte. Sein Vorredner während der JHV, Wolfram Waldner, Experte im Vereinsrecht, sagte in einem Interview gegenüber dem Spiegel im Zusammenhang mit dem ADAC – ebenfalls ein e.V. – folgendes auf die Frage,
F:„Ist denn der Entzug des Vereinsstatus beim ADAC wahrscheinlich?“
A:Nein, sagt Experte Waldner. Ihm sei kein Fall bekannt, in dem einem eingetragenen Verein, der seine Tätigkeit nicht geändert habe, der Status entzogen worden sei.
Hier ist der Bericht mit dem Interview nachzulesen.
Ausgliederung zur Steuervermeidung
Auch hier wieder zunächst das Zitat aus dem Interview in Sponsors
Wenn wir eine Ausgliederung durchführen, dann aus steuerlichen Gründen und nicht, weil wir den Mitgliedern das Mitspracherecht entziehen wollen.
Auf einer Folie von Herrn Grünewalt während der JHV 2014 – „Verbleibende Risiken – Risko 2: Rechtsform „e.V.„ ist folgendes zu lesen:
NLZ-Ausbau beinhaltet Teile des ideellen Bereichs
-> Risiko, dass 30%-70% der Ausbaukosten nicht als steuerlich abzugsfähig anerkannt werden
Nun gut, jeder versucht Steuern zu sparen. Im Prinzip. Aber ein 1. FC Kaiserslautern e.V., der per Definition als gemeinnützig anerkannt ist, sucht nach Wegen Steuern zu sparen, um im Gegenzug aus den Taschen der Steuerzahler Zuwendungen zu erhalten? Das klingt ein wenig „unsozial“. Jahrzehntelang hat der 1. FC Kaiserslautern e.V. die Mitgliedsbeiträge steuerfrei gestellt bekommen. Jahrzehntelang erhielt der 1. FC Kaiserslautern e.V. Zuschüsse aus Landesmitteln und aus der Stadtkasse. Nur jetzt, wo es an Investitionen geht und darauf Steuern zu entrichten sind, jetzt soll ausgegliedert werden, damit eine Vorsteuerabzugsfähigkeit entsteht? Die gezeigte Folie spricht dabei von ca. 600TEur bis zu 1,4 Mio Euro Vorsteuerrückzahlung.
Nun, wie schon geschrieben, jeder versucht Steuern zu sparen oder zumindest zu vermeiden. Wenn jedoch jedes Unternehmen und jede Person keine Steuern mehr zahlt, wer kommt dann für das „Allgemeinwesen“ auf? Wovon werden dann Straßen, Schulen, Kindergärten und die gesamte Infrastruktur bezahlt?
Am 9. Februar 2015 kam im WDR ein „die story“ Bericht zum Thema Steuervermeidung. Der Bericht ist in der WDR-Mediathek noch anzusehen. Dort wird deutlich, wie Konzerne und insbesondere deren Berater, daran arbeiten, Steuern zu vermeiden. Wir, also der „normale Steuerbürger“ sind dabei die Dummen. In diesem Bericht kommt es zu einer, in meinen Augen, sehr wesentlichen Aussage „Steuern zu vermeiden mag zwar legal sein, aber deshalb noch lange nicht legitim„. In meinen Augen wesentlich, weil es nicht darum geht, dass die Steuervermeidung gegen das Gesetz verstößt. Nein, wesentlich dabei ist, dass ein gemeinnütziger Verein der bislang erhebliche steuerliche Vorteile für sich in Anspruch genommen hat, nun auf einmal nicht mehr bereit ist, die Vorteile durch die Zahlung von Steuern in einem gewissen Maße wieder „zurück zu zahlen“.
Es ist „eine Frage der Ehre“ Steuern dafür zu zahlen, dass man auf der anderen Seite steuerliche Vorteile geniesst. Der 1. FC Kaiserslautern e.V. ist eben keine Firma. Nein, er ist ein Verein in dessen Satzung (Artikel 2 Abs. 1) es klar heisst: „[…] Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke zugunsten der Allgemeinheit […]“ Steuern zu zahlen ist eine Pflicht für jeden Bürger, für jedes Unternehmen und für jede Institution. Denn wir alle profitieren davon. Wer der Ansicht ist, dass Steuern zu „vermeiden“ clever ist, der findet es sicherlich auch toll, was ein Uli Hoeneß getan hat. Er hat auch Steuern „vermieden“. Na gut, nicht ganz legal, aber hey, kommt ja nicht so drauf an.
Wenn sich also die Verantwortlichen des 1. FC Kaiserslautern e.V. jetzt davor drücken wollen, ein bisschen was von dem, was ihnen in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten von der Allgemeinheit über die verschiedenen Steuertöpfe zugeflossen ist zurück zu zahlen, dann wundert mich nichts mehr.
So wurden alleine in den Jahren 1999 – 2002 für den Fröhnerhof vom Land Rheinland-Pfalz Zuschüsse in Höhe von 2,8 Mio Euro (Drucksache 14/1798 Landtag RLP) an den 1. FC Kaiserslautern e.V. über die Wirtschaftsförderung ausgezahlt. Genau jetzt soll dieser Fröhnerhof wieder „gekauft“ werden und man ist nicht gewillt, die entfallenden Steuern beim Ausbau zu entrichten? Eine merkwürdige Moralvorstellung.